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In dringenden Notfällen wenden Sie sich bitte direkt an die interdisziplinären Notaufnahmen der Standorte Freyung oder Grafenau.

Diese sind 24 Stunden besetzt und sind wie folgt erreichbar:

Notaufnahme Freyung

Tel: +49 8551 977-0

Bitte melden Sie sich beim Haupteingang des Krankenhauses an der Pforte, bzw. läuten Sie nachts an der dafür vorgesehenen Glocke.

Notaufnahme Grafenau

Tel: +49 8552 421-3225

Bitte melden Sie sich beim Haupteingang des Krankenhauses an der Pforte, bzw. läuten Sie nachts an der dafür vorgesehenen Glocke.

Vortragsabend Organspende

Frau Dr. Andrea Pfeiffer und Dr. Patrik Fischer, Oberärzte der Kliniken Am Goldenen Steig gGmbH und Nicole Erbe von der Deutschen Stiftung für Organtransplantation lieferten eine Menge Wissenswertes mit zahlreichen Daten und Fakten gut und verständlich erklärt.

Organspende ja oder nein – eine lebenswichtige Frage, vor allem für jene Betroffenen, die dringend auf ein Spenderorgan angewiesen sind. In Deutschland warten fast 10.100 Patienten auf ein lebensrettendes Spenderorgan, diese Zahl ist am Steigen. Die Anzahl der Organspender ist jedoch kontinuierlich rückläufig und hat im letzten Jahr einen 20 Jahres-Tiefpunkt erreicht. Sachlich darüber informieren und mit Vorurteilen aufräumen: Aus diesem Grund haben die Kliniken Am Goldenen Steig alle Interessierten vergangenen Donnerstag ins Kurhaus nach Freyung geladen. Frau Dr. Pfeiffer begrüßte die Bürgerinnen und Bürger und führte in das Thema ein. Im Anschluss präsentierten Frau Erbe und Dr. Fischer jede Menge Fakten und Wissenswertes über Organspende aus medizinischer sowie rechtlicher Sicht. Frau Erbe führt aus, dass jeder Bürger im Zeitraum seines Lebens in die Lage versetzt werden könnte, als Bedürftiger auf ein Spenderorgan angewiesen zu sein. Häufige Indikationen beispielsweise sind Entzündungen der Nieren, Herzmuskelerkrankungen, Koronare Herzkrankheiten, Herzklappenfehler sowie akute und subakute Hepatitis. Im Anschluss an die Fachvorträge konnten die Zuhörer ihre Fragen stellen und umfangreiches Informationsmaterial sowie Organspende-Ausweise mit nach Hause nehmen.

Durch die Organspende gelingt es, schwer kranken Menschen zu helfen, deren eigene Organe versagen – etwa durch einen Unfall oder eine Krankheit. Die Transplantation ist häufig die einzige Therapieoption, die das Leben dieser Menschen noch retten kann oder deren Lebensqualität deutlich verbessert. Damit Organe nach dem Tod entnommen werden können und auch dürfen, müssen gemäß dem Transplantationsgesetz zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Es muss eine Zustimmung vorliegen und der Tod muss nach den Richtlinien der Bundesärztekammer eindeutig festgestellt worden sein.

Laut Umfragen stehen die meisten Bundesbürger der Organspende positiv gegenüber. Aber nur etwa 35 Prozent haben ihre Entscheidung in einem Organspende-Ausweis festgehalten. In den Krankenhäusern müssen im Falle eines Falles in neun von zehn Fällen die Angehörigen über eine Organspende entscheiden, weil der Verstorbene seinen Willen nicht mitgeteilt oder dokumentiert hat. Dies ist für viele Angehörige sehr belastend in einer ohnehin schon schwierigen Situation. Neben der Spende nach dem Tod ist es möglich, eine Niere oder einen Teil der Leber bereits zu Lebzeiten zu spenden. Nach dem Transplantationsgesetz sind Lebendspenden nur unter nahen Verwandten und einander persönlich eng verbundenen Personen zulässig.

In einem Organspendeausweis wird genau der Wille jedes Einzelnen festgelegt. Nicht nur ein „Ja“ kann hier gewählt werden, sondern auch ein „Nein“. Dies hilft den Angehörigen maßgeblich, den Willen des potentiellen Spenders zu berücksichtigen und eine Entscheidung in seinem Sinne zu treffen. Ab dem 16. Lebensjahr kann man sich für eine Organspende entscheiden und ab dem vollendeten 14. Lebensjahr kann man einer Organspende widersprechen.