Ausnahmen sind lediglich gestattet:
• wenn ein Patient im Sterben liegt
• und bei der Geburt. Ein (werdender) Vater kann bei der Geburt im Kreissaal dabei sein (nicht im OP bei einem Kaiserschnitt) und darf anschließend einmalig für 1 Stunde mit in das Patientenzimmer; weitere Besuche des Vaters sind untersagt!
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis!
